1. Allgemeines
Die two-ride UG (haftungsbeschränkt), im Folgenden „two-ride“, erbringt im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten Leistungen für das beauftragende Unternehmen, im Folgenden „Kunde“, und seine Mitarbeiter/Innen, im Folgenden „Nutzer“:
B2RIDE-Jahrestickets
Die B2RIDE-Jahrestickets beinhalten die Vermittlung der TwoGo-Lizenzen und die weiteren B2RIDE-Dienstleistungen.
2. TwoGo-Lizenzen und Vertragsbedingungen
(1) Die two-ride vermittelt dem Kunden die bestellte Anzahl an TwoGo-Lizenzen für die Nutzer an dem in der Bestellung angegebenen Standort. Der Kunde beauftragt die two-ride, in seinem Namen die TwoGo-Lizenzen bei Schwarz Mobility Solutions GmbH zu bestellen und mit Schwarz Mobility Solutions GmbH abzurechnen, sowie den Kunden gegenüber Schwarz Mobility Solutions GmbH während der Laufzeit der TwoGo-Lizenzen zu vertreten.
(2) Mit Bestellung des B2RIDE-Dienstes akzeptiert der Kunde die TwoGo-Vertragsbedingungen der Schwarz Mobility Solutions GmbH (LINK).
3. Weitere B2RIDE-Dienstleistungen:
(1) TwoGo-System Administration
Die two-ride leistet die Administration im TwoGo-System. Diese beinhaltet die anfängliche Standortkonfiguration und das Einrichten der regelmäßigen TwoGo-Berichte.
(2) Willkommenspaket
Die two-ride stellt den Nutzern des Kunden Anleitungen, z.B. für die Nutzung der Buchungs-Tools für Online-Kalender, App (iOS und Android) und Web, in Form von Videos und PDFs und ein FAQ-Forum zur Verfügung. Diese Tools ermöglichen den Nutzern den Zugang zur Ridesharing-Community der benachbarten Firmen (firmenübergreifende Fahrgemeinschaften) und die Eingabe der Fahrtwünsche. TwoGo ermittelt automatisch die optimale Fahrgemeinschaft. Dabei nutzt die intelligente Technologie auch echte Verkehrsdaten, um genaue Fahrtrouten und -zeiten zu errechnen. TwoGo benachrichtigt den Nutzer sofort per SMS, E-Mail oder App, sobald die Fahrt vermittelt wurde. Der Nutzer erhält einen detaillierten Fahrplan mit Abholort und -zeitpunkt. Auch bei Änderungen wird der Nutzer sofort informiert.
(3) Marketing-Unterstützung intern
Die two-ride liefert dem Kunden:
- einen Kommunikationsplan, der beschreibt, welche Informationen der Kunde im Intranet und per E-Mail den Nutzern zur Verfügung stellen sollte
- einen Maßnahmenkatalog zur Steigerung der Motivation der Nutzer für die Teilnahme an firmenübergreifenden Fahrgemeinschaften
(4) Berichte und Empfehlungen für Maßnahmen
Die two-ride liefert dem Kunden regelmäßige Berichte z.B. zur Anzahl der aktiven Nutzer, Anzahl der Matches (erfolgreich vermittelte Fahrten), vermiedene Kilometer und vermiedenes CO2, etc. und darauf basierende Empfehlungen für Maßnahmen zur Steigerung der Motivation der Nutzer für die Teilnahme an firmenübergreifenden Fahrgemeinschaften.
4. Kundenpflichten
Der Kunde meldet two-ride unverzüglich jede Nutzung, die über die vertraglichen Vereinbarungen hinausgeht. Die two-ride meldet dem Kunden ebenfalls, wenn sie von einer solchen Nutzung Kenntnis erhält. Jeder Nutzer benötigt ein B2RIDE-Jahresticket an seinem Hauptstandort. Übersteigt die Zahl der Nutzer des Kunden die Zahl der Tickets, hat der Kunde unverzüglich die fehlende Anzahl an Tickets zu bestellen. Diese Bestellung der B2RIDE-Jahrestickets gilt rückwirkend ab dem Tag der Überschreitung der vertraglichen Nutzung. two-ride ist berechtigt, die Vertragsgemäßheit der Nutzung der B2RIDE-Jahrestickets zu überprüfen.
5. Vertraulichkeit und Referenzkundennennung
Die Parteien verpflichten sich, alle vor und im Rahmen der Vertragserfüllung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt so wie sie eigene vergleichbare vertrauliche Informationen schützen, mindestens jedoch mit angemessener Sorgfalt vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Ausübung von Rechten oder zur Vertragserfüllung notwendig ist und diese Personen im Wesentlichen vergleichbaren Vertraulichkeitspflichten, wie hierin geregelt, unterliegen. Vervielfältigungen vertraulicher Informationen der jeweils anderen Partei müssen – soweit technisch möglich – alle Hinweise und Vermerke zu ihrem vertraulichen oder geheimen Charakter enthalten, die im Original enthalten sind. Die vorstehenden Aussagen zu Vertraulichkeit gelten nicht für vertrauliche Informationen, die (a) vom Empfänger ohne Rückgriff auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei unabhängig entwickelt worden sind, (b) ohne Vertragsverletzung durch den Empfänger allgemein öffentlich zugänglich geworden sind oder rechtmäßig und ohne Pflicht zur Geheimhaltung von einem Dritten erhalten wurden, der berechtigt ist, diese vertraulichen Informationen bereitzustellen, (c) dem Empfänger zum Zeitpunkt der Offenlegung ohne Einschränkungen bekannt waren oder (d) nach schriftlicher Zustimmung der offenlegenden Partei von den vorstehenden Regelungen freigestellt sind.
two-ride ist es jedoch gestattet, den Namen des Kunden ohne dessen vorherige schriftliche Zustimmung in öffentlichkeitswirksamen, Werbe- oder ähnlichen Aktivitäten zu nennen.
6. Sonstige Bestimmungen:
Regelungen dieser Leistungsbeschreibung und der AGB können nach Maßgabe der folgenden Sätze geändert werden, sofern dadurch nicht für das Äquivalenzverhältnis zwischen den Parteien wesentliche Vertragsinhalte geändert werden und sofern die Änderung für den Kunden zumutbar ist. two-ride wird die Änderung dem Kunden in Textform mitteilen. Wenn der Kunde der Änderung nicht in Textform binnen vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht, gilt die Änderung als genehmigt und ab diesem Zeitpunkt ist die geänderte Fassung bindend. Auf diese Folge wird two-ride den Auftraggeber bei Mitteilung der Änderung ausdrücklich hinweisen.
Unbeschadet der Regelung des § 354 a HGB kann der Kunde weder die Vereinbarung noch vertragliche Rechte oder Pflichten an Dritte abtreten oder übertragen.
letzte Aktualisierung: 16.01.2020