Sichere Fahrgemeinschaften für systemkritische Berufe

Die Weiterentwicklung unserer Dienstleistungen für smarte Fahrgemeinschaften für Krankenhäuser, deren Beschäftigte eine sichere Fahrt zur Arbeit benötigen, und für Unternehmen, die Menschen mit Beeinträchtigungen beschäftigen, wurde vom europäischen Förderprogramm HiReach Horizon 2020 unterstützt.

Gelten in Zeiten von Corona die Kontaktsperren auch für Fahrgemeinschaften auf dem Weg zum Arbeitsplatz?

“Es darf höchstens noch eine weitere Person im Auto befördert werden. Somit schützen Sie sich selbst und andere.” (Quelle: Die Bundesregierung – Coronavirus in Deutschland)

“§4. (1) Die gemeinsame Benützung von Kraftfahrzeugen durch Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist nur zulässig, wenn dabei eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung getragen wird und in jeder Sitzreihe einschließlich dem Lenker nur zwei Personen befördert werden.” (Quelle: Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich)

Spezielle Vermittlungskreise ermöglichen sichere Fahrgemeinschaften. Die Anzahl der freien Plätze kann auf 1 gesetzt werden, damit maximal eine weitere Person vermittelt wird.

Menschen in Rollstühlen können mit Kollegen*innen vermittlet werden, die ein passendes Fahrzeug besitzen, in dem ein Rollstuhl transportiert werden kann, und die bereit sind Menschen mit Beeinträchtigungen zu helfen.

Die Echtzeit-Vermittlung der Mitfahrlösung erleichtert die Bildung von Fahrgemeinschaften.